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NET 24 Internet Service Providing
FIRMA - USt-Id : AT-0737900
St.Nr : 073 7900
Diese Lizenzvereinbarung (Vertrag) stellt einen
rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen als natürlicher oder juristischer Person -
im Folgenden Lizenznehmer - einerseits und von Business-Scripts, ein Unternehmen
der NET 24 Internet-Service-Providing im Folgenden Lizenzgeber -
andererseits dar.
DIE VON BUSINESS SCRIPTS ANGEBOTENE SOFTWARE IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. FÜR DIE SOFTWARE WIRD
IHNEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS EINE WERKNUTZUNGSLIZENZ ERTEILT, SIE WIRD IHNEN
JEDOCH NICHT VERKAUFT. DURCH DAS HERUNTERLADEN DER SOFTWARE ODER DIE
ANNAHME DES LIZENZSCHLÜSSELS FÜR DIE SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN
VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, IHN ANNEHMEN UND SEINE BESTIMMUNGEN ALS
FÜR SIE BINDEND ANERKENNEN.
1. Lizenz
1.1. Erteilung einer Lizenz.
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer eine einzelne, limitierte, nicht
exklusive und nicht übertragbare Lizenz (Werknutzungsrecht) zur Benutzung der
Software ausschließlich für eine DOMAIN im Rahmen der Ermächtigung aus diesem
Vertrag. Der Lizenznehmer diese hiermit an. Für die Zwecke dieses Vertrags
umfasst der Ausdruck Software sämtliche vom Lizenzgeber vorgenommenen und den
Endanwendern über die Internetseiten vom Lizenzgeber zur Verfügung
gestellten Aktualisierungen, Erweiterungen, Änderungen, Revisionen oder
Einfügungen der Software oder der Dokumentation. Ungeachtet der
vorhergehenden Bestimmung ist der Lizenzgeber in keiner Weise zur Lieferung
von Aktualisierungen, Erweiterungen, Änderungen, Revisionen oder
Einfügungen der Software verpflichtet.
1.2. Nutzungsumfang. Der
Lizenznehmer darf ein Exemplar der durch einen Lizenzschlüssel aktivierten
Software auf einer einzelnen, in Ihrem Eigentum
befindlichen oder anderweitig durch Sie kontrollierten Domain zu einem einzelnen Zeitpunkt benutzen. Wenn
der Lizenznehmer
mehrere Lizenzschlüssel für die Software erworben hat, kann er so viele
Exemplare der Software anfertigen und benutzen, als er Lizenzschlüssel
besitzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet der Ausdruck
Benutzung der Software das Installieren und Inbetriebnehmen auf einen
Hostingplatz eines Webservers unter welchem die Domain öffentlich erreichbar
ist. Bei
der Benutzung der Software oder ihrer Verteilung für mehrere Domain der
Lizenznehmer darauf zu achten, dass die Anzahl der Domain die von ihm
erworbene Anzahl von Lizenzschlüsseln nicht übersteigt, da Sie sonst
diesen Vertrag verletzen.
1.3. Kopien und Änderungen.
Der Lizenznehmer darf weder
die Software, Teile der Software, noch die übergebenen Lizenzschlüssel rückwärtsentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig
übersetzen. Auch darf der Lizenznehmer weder die Software noch die übergebene
Lizenzschlüssel verändern oder anpassen. Der Lizenznehmer darf von der Software,
der Dokumentation und den übergebenen Lizenzschlüsseln je
eine (1) Kopie ausschließlich für Sicherungs- und Archivierungszwecke
anfertigen. Alle diese Kopien der Software, der Dokumentation und der
Lizenzschlüssel haben etwaige Urheberrechts- oder Schutzhinweise zu
tragen, mit denen dieses Material versehen war, als der Lizenznehmer es zum ersten
Mal erhielt. Soweit in diesem Absatz nicht anderweitig vorgesehen,
dürfen weder vom Lizenznehmer noch von anderen unter seiner Aufsicht oder mit
seiner Ermächtigung handelnden Personen Kopien der Software, der
Dokumentation, der Lizenzschlüssel oder von Teilen derselben
angefertigt werden.
1.4. Übertragung von Rechten.
Der Lizenznehmer darf die
Ihnen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte an der Software, der
Dokumentation oder der Lizenzschlüssel nur nach vorheriger
schriftlicher Einwilligung seitens des Lizenzgebers in Unterlizenz an Dritte
vergeben, vermieten, verleasen oder verleihen.
2. Gewerbliche Schutzrechte und Vertraulichkeit
2.1. Nutzungserfassung, Lizenzverstöße und Rechtsbehelfe.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Daten über die Benutzung des
Schlüssels, insbesondere Lizenzschlüsselnummern, Domain, Server-IP-Adresse und andere als relevant erachtete Angaben und Daten zu
erfassen, mit denen sichergestellt werden kann, dass Produkte den
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung entsprechend benutzt
werden. Der Lizenzgeber untersagt ausdrücklich die gleichzeitige
Mehrfachinstallation lizenzierter Produkte und Überschreitung der
maximalen Domain-Anzahl ohne vorherige schriftliche Einwilligung
seitens des Lizenzgebers. Jede unbefugte Benutzung wird vom Lizenzgeber als
Verletzung der Lizenzvereinbarung angesehen. Der Lizenzgeber behält
sich das Recht vor, Verletzungen wie die unbefugte Nutzung von
Lizenzschlüsseln unmittelbar bei Feststellung durch erforderliche Mittel,
insbesondere durch Belastung und Vorschreibung von weiteren Lizenzkosten zu
beheben. Der Lizenznehmer akzeptiert dies hiermit und sagt zu, die Übertragung der
für die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten nicht
elektronisch oder anderweitig zu blockieren. Eine Blockierung der für
die Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Daten gilt als Verletzung
dieses Vertrags und mündet in dessen fristloser Kündigung nach Abs. 4.
2.2. Automatische Aktualisierung und Ablauf der Lizenz.
Die Lizenz ist möglicherweise mit einem Ablaufdatum versehen, das zum
Erlöschen der Lizenz führen kann. Bei permanenten (nicht gemieteten)
Lizenzschlüsseln aktualisiert sich die Lizenz automatisch, es sei denn, der
Lizenzgeber stellt fest, dass eine Lizenz unter Verletzung der
Bestimmungen dieses Vertrags genutzt wird. Falls Ihr Lizenzschlüssel
gestohlen wird oder Sie eine missbräuchliche oder widerrechtliche
Verwendung Ihrer Lizenz außerhalb Ihrer Kontrolle vermuten, haben Sie
den Lizenzgeber davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es wird dann an Sie
eine Ersatzlizenz ausgestellt; die fragwürdige Lizenz wird terminiert.
Bei gemieteten Lizenzen müssen Ihre monatlichen Zahlungen für den
einzelnen Monat vor dem Ablaufdatum beim Lizenzgeber eingegangen sein,
damit die Aktualisierungen der Lizenz durchgeführt werden. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden oder Kosten, die
dem Lizenznehmer in
Verbindung mit dem Ablauf von Lizenzen entstehen.
2.3. Schutzrechte an Software und Marken.
Der Lizenznehmer
erkennt an und bestätigt, dass die Software und Dokumentation vom Lizenzgeber
selbst entwickelt wurde und durch das Urheberrecht sowie durch internationale Verträge geschützt
ist.
Was Ihr Verhältnis zum Lizenzgeber betrifft, bestätigt der Lizenznehmer außerdem, dass
der Lizenzgeber jetzt und weiterhin Inhaberin sämtlicher Rechte an der
Software und der Dokumentation ist und bleibt, insbesondere an den mit
diesen verbundenen geistigen Eigentumsrechten im Rahmen von
Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- oder Markengesetzen. Durch
diesen Vertrag steht dem Lizenznehmer keine Inhaberschaft an der Software oder
Teilen davon zu, sondern regelt ein eingeschränktes, den Bedingungen
dieses Vertrags entsprechendes, widerrufliches Werknutzungsrecht. Alle vom
Lizenzgeber in Verbindung mit der Software oder mit den vom Lizenzgeber erbrachten Dienstleistungen verwendeten Handels- oder
Dienstleistungsmarken sind dessen Eigentum. Durch diesen Vertrag
werden dem Lizenznehmer keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an diesen Marken
übertragen, auch darf der Lizenznehmer keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an
Marken, Wörtern oder Entwürfen geltend machen, die diesen Marken
gleichen oder täuschend ähnlich sind.
2.4. Vertraulichkeit. Der
Lizenzgeber darf nur
bevollmächtigten Anwendern, die im Besitz rechtmäßig erhaltener
Lizenzschlüssel sind, die Nutzung der Software oder Einsicht in die
Dokumentation gewähren. Soweit durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich
ermächtigt, darf der Lizenznehmer Dritten weder die Software, Teilen davon, noch die
Dokumentation oder einen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer
wird nach besten Kräften bemüht sein, mit dem Lizenzgeber bei der
Feststellung und Verhinderung unbefugter Benutzung, der Anfertigung von
Kopien oder Preisgabe der Software, der Dokumentation oder von Teilen
derselben zusammenzuarbeiten und dabei zu unterstützen.
3. Lizenzgebühren
Diese Software steht dem Lizenznehmer nach Erhalt eines oder mehrerer
Lizenzschlüssel zur Benutzung zur Verfügung. Nach Annahme dieses
Vertrags kann der Lizenznehmer durch Zahlung der erforderlichen Lizenzgebühren
unter Zuhilfenahme des auf der Website vom Lizenzgeber dargestellten
Verfahrens einen oder mehrere Lizenzschlüssel anfordern. Die vom Lizenznehmer
gezahlten Lizenzgebühren verstehen sich als Gegenleistung für die im Rahmen
dieses Vertrags erteilte Lizenz. Lizenzgebühren werden vom Lizenzgeber nicht zurückerstattet. Mit der Annahme dieses Vertrags
erkennt der Lizenznehmer in vollem Umfang an, dass nach erfolgter Zahlung der
Lizenzgebühr kein Regress zur Rückerstattung irgendeines Anteils an
diesen Gebühren zusteht.
4. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag ist nach der Annahme durch den
Lizenznehmer oder nach Anforderung des Lizenzschlüssels, oder nach dem
Herunterladen der Software, dem Zugriff auf diese und durch
Benutzung durch den Lizenznehmer als ausdrücklich angenommen zu werten. Der Vertrag
behält seine Wirksamkeit, solange der Lizenznehmer im Besitz eines gültigen
Lizenzschlüssels ist oder der Vertrag gekündigt wird, was ebenfalls
zum sofortigen Erlöschen Ihres Nutzungsrechts führt. Ungeachtet aller
anderen Rechte endet dieser Vertrag automatisch in jenen Fällen, in
denen der Lizenznehmer die in diesem Dokument beschriebenen Einschränkungen oder
anderen Vorgaben nicht einhalten. Falls der Lizenznehmer die Software mieten, jedoch
die entsprechenden Lizenzgebühren nicht bezahlen, ist der Lizenzgeber
berechtigt, die überlassene Lizenz abzuschalten. Der Lizenznehmer kann
diesen Lizenzvertrag jederzeit durch
schriftliche Mitteilung der Entscheidung zur Kündigung des Vertrags an den
Lizenzgeber mitteilen und entweder durch Rückgabe der Software,
Dokumentation sowie sämtlicher Kopien derselben und aller erhaltenen
Lizenzschlüssel an den Lizenzgeber oder durch Vernichtung dieses gesamten
Materials und Erbringung eines schriftlichen Nachweises dieser Vernichtung. Bei Verletzung einer Bestimmung dieses
Vertrags durch den Lizenznehmer kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag durch
schriftliche Mitteilung des Verletzungstatbestandes und der Entscheidung vom
Lizenzgeber zur Beendigung dieses Vertrags kündigen. Der Lizenznehmer sagt nach
Kündigung dieses Vertrags zu, dass er entweder Software, Dokumentation, alle
Kopien derselben und sämtliche erhaltenen Lizenzschlüssel an den Lizenzgeber
zurückzureichen oder das gesamte Material
vernichtet und er dem Lizenzgeber einen schriftlichen Nachweis dieser
Vernichtung erbringt.
5. Rechtsbehelfe, Haftungsfreistellung
5.1. Wenn der Lizenznehmer Kenntnis von einer tatsächlichen
oder drohenden Verletzung oder Piraterie der Software erhält oder
wenn gegen dem Lizenznehmer in Verbindung mit Ihrer Benutzung der Software von
einer anderen Partei dem Lizenzgeber eine Verletzungs- oder Piraterieklage
erhoben wird, hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber von der Verletzung, Piraterie oder
Klage unverzüglich zu informieren. Der Lizenzgeber wird nach alleinigem
Ermessen entscheiden, ob und welche Maßnahme das Unternehmen bezüglich
des Vorgenannten vorgehen wird; auch wird der Lizenzgeber die Abwehr und
die Kosten eines solchen Verfahrens übernehmen (ausgenommen in jenem
Umfang, in welchem dieser Streitfall oder diese Kosten durch etwaige(s)
Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Veränderung der
Software durch den Lizenznehmer verursacht wurden). Sollte ein zuständiges Gericht
feststellen, dass die den Bestimmungen dieses Vertrags gemäße Benutzung
der Software Rechte Dritter verletzt, besteht Ihr alleiniger
Rechtsbehelf darin, dass der Lizenzgeber nach eigener Wahl dem Lizenznehmer das
Recht zur Benutzung der Software verschafft oder die Software
dergestalt abändert, dass keine Verletzung mehr besteht.
5.2. Der Lizenznehmer wird
dem Lizenzgeber, deren
verbundene Unternehmen sowie sämtliche
Angestellten und Mitarbeiter derselben von allen
Kompensationsansprüchen, Verfahren, Haftungsgründen, Verlusten,
Schadensersatzforderungen, Gerichtsbeschlüssen, Auferlegung von Kosten,
Auslagen, insbesondere von angemessenen Rechtsanwaltskosten
(gemeinschaftlich Kompensationsansprüchen), welche aus der Benutzung
der Software durch den Lizenznehmer, durch eine mit dem Lizenznehmer verwandte Partei oder
durch eine mit dem Lizenznehmer in Vollmacht handelnde Partei in einer im Rahmen
dieses Vertrags nicht ausdrücklich genehmigten Art und Weise entstehen,
auf eigene Kosten freistellen und schadlos halten.
6. Haftungsausschluss
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR
LIZENZIERT; DER LIZENZGEBER SCHLIESST SÄMTLICHE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KONKLUDENTE
GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, IN DEM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN UMFANG AUS. OHNE DAS
VORHERGEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, LEHNT DER LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH JEDE
GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT ODER
DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI ABLÄUFT.
DER LIZENZNEHMER ÜBERNEHMT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, MIT DER
DAS BEABSICHTIGTE ERGEBNIS ERREICHT WERDEN SOLL, SOWIE FÜR DIE DURCH
IHRE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. DER LIZENZNEHMER ÜBERNEHMT DAS
GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE.
7. Haftungsbeschränkung
DIE GESAMTHAFTUNG SEITENS DES LIZENZGEBERS, DEM
LIZENZNEHMER ODER EINER VERWANDTEN PARTEI GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN
WELCHE AUS KLAGEN, FORDERUNGEN ODER VERFAHREN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM
VERTRAG ENTSTEHEN, INSBESONDERE DIE HAFTUNGSFREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN VOM
LIZENZGEBER BEZÜGLICH DES
GEISTIGEN EIGENTUMS, BESCHRÄNKT SICH AUF DIE HÖHE DER VOM LIZENZNEHMER AN DEN
LIZENZGEBER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN, WOBEI
DIESE HAFTUNG IN IHRER GESAMTHÖHE FÜR ALLE EINGETRETENEN HAFTUNGSFÄLLE
DEN BETRAG VON EUR 500 IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT. DIESE BESCHRÄNKUNG
GILT FÜR ALLE VERFAHRENS- ODER ANSPRUCHSURSACHEN IN IHRER GESAMTSUMME,
INSBESONDERE BEI VERTRAGSVERLETZUNG, GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG,
HAFTUNGSFREISTELLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG,
FALSCHDARSTELLUNG UND BEI ANDEREN DELIKTEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER
LIZENZGEBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER VERWANDTEN PARTEI FÜR MITTELBARE
SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN,
MANGELFOLGESCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, ERWEITERTEN SCHADENERSATZ,
STRAFSCHADENERSATZ, STRAFEN ODER ENTGANGENE GEWINNE, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem
österreichischem Recht ohne Rücksicht
auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen, und ist diesem
entsprechend auszulegen. In Verbindung mit diesem Vertrag entstehende
Ansprüche oder Streitfälle sind im zuständigen Gerichtsbezirk von
Wien gelegenen und ausschließlich dort zu entscheiden. In dem vom Gesetz
zulässigen Höchstumfang stimmt der Lizenznehmer hiermit der sachlichen und
örtlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf die
Einrede der sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser
Gerichte.
8.2. Teilunwirksamkeit. Wird eine
Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags von einer gerichtlichen
Instanz oder Verwaltungsinstanz in einer bestimmten Situation als
nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt, dann berührt eine solche
Erklärung die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden
Bedingungen in keiner Weise. Die Parteien sind sich darüber einig, eine
beanstandete Bedingung oder Bestimmung derart auszulegen, dass sie der
ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und im Einklang mit dem
anwendbaren Gesetz steht.
8.3. Überdauern des Vertrags. Die §§ 2,
5, 6, 7 und 8 dieses Vertrags sowie sämtliche Absätze derselben
überdauern die Kündigung dieses Vertrags unabhängig vom Kündigungsgrund
und bleiben auf unbestimmte Zeit gültig und bindend.
8.4. Überschriften. Die Überschriften
der Paragraphen und Absätze in diesem Vertrag dienen lediglich
Verweiszwecken und haben keine Wirkung auf Bedeutung oder Auslegung
dieses Vertrags.
8.5. Verzichtsklausel. Unterlässt eine
Partei die Durchsetzung von im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechten
oder die Durchführung von Maßnahmen gegen die andere Partei im Falle
einer Vertragsverletzung, dann darf dies nicht als Verzicht dieser
Partei auf die spätere Durchsetzung von Rechten oder auf spätere
Maßnahmen im Falle zukünftiger Verletzungen betrachtet werden.
8.6. Änderungen.
Der Lizenzgeber behält sich
das Recht vor, diesen Vertrag gelegentlich nach ausschließlich eigenem
Ermessen zu ändern/zu ergänzen. Bei Widersprüchen zwischen diesem
Vertrag und der jeweils aktuellen Version dieses Vertrags ist die unter
www.business-scripts.com veröffentlichte Version maßgeblich. Falls der
Lizenznehmer an
diesem Vertrag vorgenommene Änderungen/Ergänzungen nicht annimmt, wird
diese Lizenz nach Abs. 4 unverzüglich gekündigt.
8.7. Steuern.
Neben den vertraglich verlangten Lizenzgebühren zahlt der Lizenznehmer sämtliche
einschlägigen nationalen, bundesstaatlichen oder lokalen Umsatz-, Verbrauchs-,
Übertragungs- oder sonstigen Steuern und Abgaben, ungeachtet ihrer Bezeichnung,
die aufgrund der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen auferlegt werden
oder anfallen, ausgenommen Ertragsteuern auf den Gewinn vom Lizenzgeber. Der
Lizenznehmer erstatten
dem Lizenzgeber die Beträge aller
dieser Steuern oder Abgaben, die der Lizenzgeber aufgrund dieser Transaktion
direkt entstanden sind oder entstehen oder vom Lizenzgeber bezahlt wurden
oder werden.
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